|
Krankenzusatzversicherung FAQ'S |
|
|
|
|
Geschrieben von: Administrator
|
|
Dienstag, 29. April 2008 um 10:00 |
Was sind die Unterschiede zwischen Modul-Tarifen und Ergänzungstarifen? Grundlsätzlich gibt es drei verschiedene Leistungsarten im Bereich der Krankenversicherung . 1. Leistungen für stationäre Krankenhausaufenthalte 2. Zahnärztliche Leistungen, zum Beispiel für Zahnbehandlung, Zahnersatz oder , Kieferorthopädische Behandlungen. 3. Ambulante Leistungen, sprich Arztbesuche aber auch die ambulante Versorgung im Krankenhaus weiter... Was Leistet eine Krankenhaustagegeldversicherung?Eine Krankenhaustagegeldversicherung leistet für jeden Tag einer stationären Heilbehandlung oder Krankenhausaufenthaltes, der medizinisch notwendig ist, einen bei Vertragsabschluss vereinbarten festen Geldbetrag pro Tag („Tagegeld“, auch für Samstage und Sonntage). Üblicherweise ist die Höhe der Absicherung variabel, nicht einkommensabhängig und die Geldleistung als solche zeitlich unbegrenzt und steuerfrei. weiter...
|
|
Aktualisiert ( Dienstag, 29. April 2008 um 10:19 )
|
|
|
Gesetzliche Krankenkasse FAQ'S |
|
|
|
|
Geschrieben von: Administrator
|
|
Freitag, 25. April 2008 um 12:39 |
1) Was bedeutet "Gesetliche Krankenkasse" und welche gibt es?Als Krankenkassen bezeichnet man Träger der Gesetzlichen Krankenversicherung. Sie sind Teil des Gesundheitssystems und der Sozialversicherung. In der Bundesrepublik Deutschland sind gesetzliche Krankenkassen (d. h. solche, die aufgrund des Sozialgesetzbuches V die Gesetzliche Krankenversicherung sicherstellen) Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. weiter... 2) Was muß man beim beim Wechsel in eine andere Gesetzliche Krankenkasse beachten? Nach den Bestimmungen des Gesundheitsstrukturgesetzes kann jeder Versicherte zwischen den gesetzlichen Krankenkassen frei wählen. Allerdings muss man mindestens 18 Monate in einer Krankenkasse sein, um kündigen zu können. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate nach Ablauf des Monats, in dem die Kündigung bei der Krankenkasse eingegangen ist. weiter... |
|
Aktualisiert ( Dienstag, 29. April 2008 um 10:20 )
|
|
Können sich Studenten privat krankenversichern? |
|
|
|
|
Geschrieben von: Administrator
|
|
Samstag, 19. April 2008 um 13:37 |
|
Innerhalb der ersten drei Monate nach Studienbeginn oder nach Beendigung der gesetzlichen Familienversicherung können sich Studenten privat Krankenversichern. Schon ab 56,- EUR im Monat ist eine Versicherung möglich. Sollten Sie innerhalb eines Versicherungsjahres keine Leistungen in Anspruch genommen haben, können Sie attraktive Prämien in Form von Beitragsrückerstattungen erhalten. Im allgemeinen bieteten die private Krankenversicherungen für Studenten ein deutlich höheres Leistungsspektrum an, als die gesetzliche Krankenkassen dies können. |
|
Aktualisiert ( Samstag, 19. April 2008 um 14:24 )
|
|
|
Wie werden Arzt- oder Krankenhausrechnungen bezahlt? |
|
|
|
|
Geschrieben von: Administrator
|
|
Mittwoch, 16. April 2008 um 14:39 |
Ambulante Behandlung Über die Behandlungskosten nach einem ambulanten Arztbesuch erhält der Versicherte eine Rechnung direkt vom behandelnden Arzt oder durch ein vom Arzt beauftragtes Verrechnungsstelle. Die Rechnung reicht er anschließend, genauso wie Rezepte für Medikamente, bei seiner Versicherung ein und erhält nach einer Prüfung die Kosten erstattet. Die Abrechnung über eine Verrechnungsstelle ist aufgrund des Gebots der ärztlichen Schweigepflicht nur mit Zustimmung des Patienten zulässig. Auf Seiten des Patienten ist zubeachten: Die eigene Überprüfung der Arzt- oder Laborrechnung und die Überweisung des Rechnungsbetrags, gegebenenfalls die vorangehende Einholung einer Deckungszusage, die Einreichung des Rückerstattungsantrags, die nachträgliche Überprüfung der erfolgten Erstattung oder Teilerstattung und gegebenenfalls Rücksprache mit der privaten Krankenversicherung oder Einreichung eines Widerspruchs stellen einen erheblichen Verwaltungsaufwand für Privathaushalte dar. Insbesondere für Haushalte mit Kindern und für betreuungsbedürftige Personen. Im Falle einer angekündigten, geplanten Urlaubsreise nehmen Abrechnungsunternehmen in Einzelfällen auf Bitten des behandelnden Arztes davon Abstand, während der Zeit der Abwesenheit des Patienten Mahnbriefe zu schicken. In Deutschland ist es Patienten zumeist nicht möglich, nach der Behandlung auf eigenen Wunsch sofort zu zahlen, zum Beispiel in bar. Dies steht im Gegensatz zur Praxis in einigen anderen Ländern: zum Beispiel kann der Patient in den Niederlanden auf eigenen Wunsch oftmals auch direkt per Bankkarte bezahlen. Ist die private Krankenversicherung (oder ein anderer Kostenerstatter) nicht bereit, die Rechnung zu erstatten, etwa mit der Begründung, dass bestimmte Berechnungen in der Liquidation nicht rechtens seien, entbindet dies den Patienten nicht von der Zahlungsverpflichtung. Stationäre Behandlung Bei Krankenhausaufenthalten rechnet die Klinik in der Regel die Kosten direkt mit der PKV ab, wenn der Patient dem Krankenhaus eine unterschriebene Krankenversicherungskarte vorlegt, mit der er die Ansprüche gegenüber der privaten Krankenversicherung an das behandelnde Krankenhaus abtritt. Die Kosten werden nach DRG (DiagnosisRelatedGroups) abgerechnet. Die gesondert berechenbare Leistung eines Chefarztes wird jedoch wieder über den Patienten, nach der geltenden GOÄ, abgerechnet. <<zurück zur Übersicht weiter>> |
|
Aktualisiert ( Samstag, 19. April 2008 um 13:58 )
|
|
Geschrieben von: Administrator
|
|
Freitag, 04. April 2008 um 11:23 |
AbkürzungsversicherungEine Abkürzungsversicherung ist eine Lebensversicherung die auf eine lange Laufzeit abgeschlossen wird, beispielsweise bis auf das 85. Lebensjahr. Durch die hohe Laufzeit werden die Beiträge besonders niedrig. Da Überschüsse zur Abkürzung dieser Lebensversicherung verwendet werden, wird die Versicherungssumme früher zur Auszahlung fällig als urspünglich im Versicherungsvertrag vereinbart war. Zurück zur Liste A Vorheriger Begriff Nächster Begriff |
|
Aktualisiert ( Dienstag, 29. April 2008 um 10:28 )
|
|
|
|
|
|
|
Seite 1 von 4 |