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Geschrieben von: Administrator   
Donnerstag, 03. April 2008 um 12:54

Wann kann ich als Arbeitnehmer in die private Krankenvesicherung wechseln?

Durch die Gesundheitsreform von 2006 wird ein Wechsel heute zusätzlich erschwert. Nur Arbeitnehmer, deren Brutto-Monatseinkommen das 3. Jahr in Folge die Pflichtversicherungsgrenze überschritten hat, haben die möglichkeit in die private Krankenvesicherung zu wechseln.

Die Kündigungsfrist für alle gesetzlichen Krankenversicherungen beträgt einheitlich zwei Monate. Der Versicherungsschutz endet mit Ablauf des übernächsten Monats, in dem sie den Austritt erklärt haben. Achtung: Sie sollten ihren bestehenden Versicherungsschutz erst kündigen, wenn sie die Zusage von der neuen Versicherungsgesellschaft haben.

 

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Aktualisiert ( Samstag, 19. April 2008 um 14:30 )
 
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