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18 | 05 | 2012
Newsflash

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Geschrieben von: Administrator   
Freitag, 04. April 2008 um 11:10

Abdingung

Wenn ein Arzt einem Privatpatienten eine höhere Gebühr berechnen möchte, als die Regelungen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) dies vorsieht, kann er durch eine Vereinbarung mit dem Patienten eine von der GOÄ abweichende Höhere Vergütung festlegen dieses nennt man dann Abdingung. Eine solche Absprache muss vor der Behandlung schriftlich vereinbart werden und darf keine anderen Erklärungen beinhalten. Der Arzt hat dem Privatpatienten eine Kopie dieser Vereinbarung auszuhändigen. Zur Wirksamkeit dieser Vereinbarung müssen allgemeine Rechtsgrundsätze einschließlich des AGB-Gesetzes berücksichtigt werden. Dazu gehört auch eine angemessene Höhe der Vergütung.

 

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Aktualisiert ( Dienstag, 29. April 2008 um 10:27 )
 
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