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Krankengeld-Tarif sichert die Existenz |
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Geschrieben von: Gmünder ErsatzKasse GEK
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Donnerstag, 27. November 2008 um 11:54 |
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GEK beschließt Versicherungsschutz für Selbstständige
Berlin. Pünktlich zum 1. Januar 2009 können Selbstständige ihr Krankheitsrisiko bei der Gmünder ErsatzKasse GEK absichern. Der GEK Verwaltungsrat beschloss gestern berufsspezifische Krankengeld-Wahltarife für selbstständig Erwerbstätige, Künstler und Publizisten. Die individuellen Prämien richten sich nach Alter, gewünschter Krankengeldhöhe und Beginn der Auszahlung. Der GEK Verwaltungsratsvorsitzender Ludwig Huber betonte: " Wir kümmern uns um jede Versichertengruppe. Diese Wahltarife geben das klare Signal, das die GEK auch in der neuen Welt des Gesundheitsfonds guten und individuellen Versicherungsschutz anbietet."
Kleinunternehmer sind bei Krankheit in ihrer beruflichen Existenz gefährdet. Deshalb bietet die GEK selbstständig Erwerbstätigen einen individuellen Versicherungsschutz. Für den Krankheitsfall können sie bis zu 70 Prozent ihres Einkommens und maximal 150 Euro pro Tag absichern. Die Krankengeldzahlung ist ab dem 15. oder 43. Tag wählbar. Die Laufzeit beträgt bis zu 78 Wochen. Weitere Merkmale: Für den Versicherungsabschluss ist keine Gesundheitsprüfung erforderlich. Der Krankenversicherungsschutz besteht während des Krankengeldbezugs beitragsfrei fort. Die Regelung betrifft rund 24.000 GEK Versicherte, davon 14.000 ohne bisherigen Krankengeldanspruch und 10.000 mit Krankengeldanspruch.
Die GEK schließt damit eine Lücke im Krankenversicherungsschutz, die für viele Selbstständige verhängnisvoll sein kann. Ab dem 1. Januar 2009 entfällt für diese Berufsgruppe der gesetzliche Anspruch auf Krankengeld. Dafür ermäßigt sich der Versicherungsbeitrag. Die neue Gesetzesregelung gilt auch für kurzzeitig und unzeitig Beschäftigte. Gmünder ErsatzKasse GEK |