| Was muß man beim beim Wechsel in eine andere Gesetzliche Krankenkasse beachten? |
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| Geschrieben von: Administrator | |
| Freitag, 06. Oktober 2006 um 19:28 | |
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Nach den Bestimmungen des Gesundheitsstrukturgesetzes kann jeder Versicherte zwischen den gesetzlichen Krankenkassen frei wählen. Allerdings muss man mindestens 18 Monate in einer Krankenkasse sein, um kündigen zu können. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate nach Ablauf des Monats, in dem die Kündigung bei der Krankenkasse eingegangen ist. Wird eine Kündigung vor Ablauf der Bindungsfrist von 18 Monaten ausgesprochen, wird sie auf den nächstmöglichen Kündigungstermin umgedeutet. Wenn allerdings die Krankenkasse ihren Beitrag erhöht, so besteht ein Sonderkündigungsrecht. Dabei ist es unerheblich, ob die Beitragserhöhung im Zusammenhang mit einer Fusion entstanden ist. <<zurück zur Übersicht weiter>> |
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| Aktualisiert ( Freitag, 25. April 2008 um 12:55 ) |
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