| Wer kann sich in einer privaten Krankenvesicherung versichern lassen? |
|
|
|
| Geschrieben von: Administrator | |
| Donnerstag, 03. April 2008 um 13:37 | |
Wer kann sich in einer privaten Krankenvesicherung versichern lassen?Grundsätzlich alle Personen die nicht versicherungspflichtig sind. D.h. Selbständige, Freiberufler (mit außnahme von Landwirten,Künstlern oder Publizisten), sowie Arbeitnehmer und Angestellte deren Bruttojahreseinkommen drei Jahre in folge die Plichtversicherungsgrenze überschritten hat. Nicht Erwerbstätige können sich über ihren Ehepartner versicher, wenn dieser bereits privat Versichert ist. Privat Versichern kann sich auch wer im öffentlichen Dienst verbeamtet ist oder als Angestellter Anspruch auf Beihilfe hat. Diese Gruppe muss gundsätzlich ihre Arztrechnung unabhängig vom Einkommen selbst bezahlen, bekommt aber einen Kostenzuschuss, der nicht gering ausfällt. Z.B. bekommt ein Beihilfeberechtigter mit 2 Kindern 70 % der Kosten erstattet. Die restlichen 30 % können preisgünstig über eine Private Krankenversicherung abgedeckt werden. Daher sind ziemlich viele Beamte Mitglied in einer privaten Krankenversicherung. Selbstverständlich steht den Beihilfeberechtigten auch der Weg in die gesetzliche Krankenkasse offen, allerdings müssen sie hier den vollen Beitrag zahlen.
|
|
| Aktualisiert ( Samstag, 19. April 2008 um 14:32 ) |
FAQ'S



