| Wer kann sich Privat versichern? |
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| Geschrieben von: Administrator | |
| Montag, 14. April 2008 um 11:43 | |
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Arbeitnehmer und Angestellte deren Jahres-Bruttoeinkommen die sogenannte Versicherungspflichtgrenze das 3. jahr in Folge übersteigt, können sich Privat versichern. Die Pflichtgrenze liegt derzeit in 2008 bei 48.150 Euro Jährlich dies sind durchscnittlich 4.012,50 Euro monatlich. Für diejenigen die noch keine 3 Jahre in Folge diese Grenze überschritten haben, gilt weiterhin die Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Krankenkasse. Selbstständige, Freiberufler und Beamte sind unabhängig von der Einkommenshöhe von der Krankenversicherungspflicht befreit und können daher jederzeit in die Private Krankenversicherung wechseln. Ausnahmen für Freiberufler gibt es allerdings bei Künstler und Journalisten, für diese Berufsgruppen gelten auch die Versicherungspflichtgrenzen wie für Arbeitnehmer und Angestellte. |
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| Aktualisiert ( Montag, 14. April 2008 um 12:50 ) |
Private Krankenversicherung



