| Rückkehr in die Gesetzliche Krankenversicherung |
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| Geschrieben von: Administrator | |
| Mittwoch, 16. April 2008 um 12:40 | |
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Die Gesetzlichen Krankenkassen nehmen ehemalige Mitglieder einer privaten Krankenversicherung nur dann wieder auf, wenn diese versicherungspflichtig werden. Beispielsweise nach der Aufgabe einer selbständigen Tätigkeit und der darauf folgenden Arbeitslosigkeit oder der Aufnahme einer nichtselbständigen Beschäftigung. In beiden Fällen muß für mindestens zwölf Monate nachgewiesen werden das die Pflichtversicherungsgrenze unterschritten wurde. Mit einer Einschränkung: Diese Ausnahme gilt nur für Versicherte bis zum 55. Lebensjahr. Tipp: Um übergangslos Kranken versichert zu sein sollten Sie die Private Krankenversicherung erst kündigen, wenn Sie eine Aufnahmebestätigung bei der Gesetzlichen Krankenkasse Ihrer wahl haben.
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