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Was ändert sich durch die Gesundheitsreform 2007 ? |
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Geschrieben von: Administrator
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Mittwoch, 16. April 2008 um 13:29 |
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Am 2. Februar 2007 wurde die Gesundheitsreform in Berlin im Deutschen Bundestag verabschiedet. Als wesentliche Inhalte der Gesundheitsreform 2007 sind zu nennen: - Die Pflicht aller Bürgerinnen und Bürger, eine Krankenversicherung abzuschließen (ab 1. Januar 2009) - dies ist einmalig in der Geschichte der gesetzlichen Krankenversicherung in der Bundesrepublik Deutschland
- Einführung eines Rechtsanspruches auf Rehabilitation zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung
- Einführung eines Rechtsanspruches auf häusliche Krankenpflege in Wohngemeinschaften und ähnlichen neuen Wohnformen
- Verbesserung der Palliativmedizin
- Öffnung der Krankenhäuser für die ambulante Behandlung von Menschen, die an schweren oder seltenen Krankheiten leiden
- Impfungen und Kuren werden Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenkassen
- Einführung einer Kosten-Nutzen-Bewertung für Arzneimittel durch das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen
- Einführung des Erfordernisses einer Zweitmeinung für die Verordnung von speziellen, hochinnovativen Arzneimitteln
- Einführung erweiterter Möglichkeiten für die Krankenkassen, mit den Herstellern von Arzneimitteln günstigere Preise zu vereinbaren (Rabattverträge)
- Einführung von Wahltarifen
- Schaffung eines Spitzenverbandes Bund zur Ablösung der bisher sieben Spitzenverbände
- Ermöglichung von kassenartenübergreifenden Fusionen
- Einführung eines einheitlichen Beitragssatzes ab 1. Januar 2009 in der GKV, wobei gut wirtschaftende Krankenkassen Prämienrückzahlungen vornehmen und schlecht wirtschaftende Zusatzbeiträge erheben können. Kritik an der Darstellung des BMG: Sollte sich der Risikostrukturausgleich zwischen den Kassen mit überwiegend armen, kranken und alten und denen mit überwiegend wohlhabenderen, jüngeren und gesünderen Patienten als nicht ausreichend herausstellen, hat der Zusatzbeitrag allerdings wenig damit zu tun, ob die Kasse gut wirtschaftet.
- Die Versicherten in der privaten Krankenversicherung können ab 1. Januar 2009 ihre Alterungsrückstellungen bei einem Wechsel innerhalb der PKV mitnehmen.
Desweiteren wird es bei den privaten Krankenkassen die Einführung eines Basistarifes geben. Ab 1.7.2007 muß jeder private Krankenversicherer einen Standardtarif anbieten, der vergleichbare Leistungen vorsieht, wie sie die gesetzlichen Krankenversicherungen haben.
In diesen Standardtarif können alle freiwillig gesetzlich Versicherten innerhalb von 6 Monaten wechseln. Der Standardtarif wird am 1. Januar 2009 vom Basistarif abgelöst, in den Versicherte jeder Zeit wechseln können und der auch für gesetzlich Versicherte offen steht. Die Aufnahme in den Basistarif darf auch Personen mit Vorerkrankungen nicht verwehrt werden, auch wenn die Gesellschaft nach Ihren Annahmerichtlinien, die Person, eigentlich ablehnen würde. Die Beiträge zu diesem Basistarif werden nur nach Alter und Geschlecht ermittelt: Risikozuschläge für bestehende Erkrankungen darf Ihnen der private Krankenversicherer nicht berechnen. Der Monatsbeitrag zum Basistarif darf nicht höher sein als der Höchstbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung, der zur Zeit bei rund 500 Euro liegt. Ist der Ehepartner auch in einem Basistarif versichert, darf die Prämie für beide zusammen nicht höher sein als 150 Prozent des Höchstbeitrags zur gesetzlichen Krankenversicherung.
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Aktualisiert ( Mittwoch, 16. April 2008 um 14:29 )
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