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06 | 02 | 2012
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Kinder in der Privaten Krankenversicherung PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Administrator   
Donnerstag, 17. April 2008 um 14:41

Da es keine Familienversicherung wie in der Gesetzlichen Krankenkasse gibt, ist in der privaten Krankenversicherung für jedes Kind ein eigener Beitrag zu zahlen. Eltern, die unterschiedlich versichert sind, haben die Wahl zwischen den beiden Systemen. Ist der Elternteil mit dem höheren Einkommen in der PKV versichert ist aber keine kostenlose Familienversicherung in der GKV möglich, vielmehr muss der Mindesbeitrag entrichtet werden. Wird ein Kind privat krankenversichert, muss dies nicht zwangsläufig beim Anbieter der Eltern geschehen, da manche Versicherer Kinder auch alleine versichern.

Für Kinder werden keine Altersrückstellungen gebildet. Da diese Rückstellungen nicht verloren gehen können, ist ein Wechsel des Anbieters einfacher als bei Erwachsenen. Abhängig von den Leistungen kostet die Versicherung eines Kindes zwischen 60 und 120 Euro, im Gegensatz zu Erwachsenen unabhängig vom Geschlecht aber auch mit Gesundheitsprüfung. Die Gesundheitsprüfung entfällt nur, wenn ein Neugeborenes spätestens zwei Monate nach dem Tage der Geburt rückwirkend zum Ersten des Geburtsmonats in der privaten Krankenversicherung der Eltern versichert wird.

Ein Beihilfeanspruch der Eltern erstreckt sich auch auf ein oder mehrere Kinder. Bei Angestellten und ihren Kindern wird der Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung gezahlt, bis der aktuelle durchschnittliche Höchstsatz der gesetzlichen Kassen erreicht ist. Der darüber hinausgehende Beitrag ist vom Angestellten alleine zu tragen. Betragen die Prämien für die private Krankenversicherung zusammen z. B. 1000 € im Monat, so zahlt der Arbeitnehmer 749,80 €, der Arbeitgeber 250,20 € (1.1.2008). Für die Pflegeversicherung fallen keine Beiträge an.

 

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Aktualisiert ( Donnerstag, 17. April 2008 um 14:49 )
 
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