| Versorgungs Lücken schließen |
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| Geschrieben von: Administrator | |
| Dienstag, 10. Oktober 2006 um 23:13 | |
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Da der Gesetzgeber jederzeit den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen kürzen kann, kann es passieren das Teile der Krankenversorgung gar nicht mehr oder nicht mehr vollständig von der gesetzlichen Krankenversicherung getragen werden. Solchen Einschnitten sollte man mit einer privaten Krankenzusatzversicherung begegnen. Ob Sie sich zusätzlich absichern sollten, hängt von Ihrem persönlichen Bedarf ab. Versichert werden können die drei Bereiche ambulante Leistungen (z.B. Arztbesuche, Brille, Psychotherapie), zahnärztliche Leistungen (Zahnbehandlung, Kieferorthopädie, Zahnersatz) und Leistungen bei stationärem Krankenhausaufenthalt. Zubeachten ist Leistungen aus der Zusatzversicherung können in der Regel nicht sofort nach Abschluss in Anspruch genommen werden. Sie müssen hier Wartezeiten von meist mehreren Monaten in Kauf nehmen, bis beispielsweise die Kosten für eine teure Zahnarztbehandlung übernommen werden. Informieren Sie sich also rechtzeitig. |
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| Aktualisiert ( Donnerstag, 24. April 2008 um 11:55 ) |




