| Was bedeutet "Gesetliche Krankenkasse" und welche gibt es? |
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| Geschrieben von: Administrator | |
| Donnerstag, 05. Oktober 2006 um 01:11 | |
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Als Krankenkassen bezeichnet man Träger der Gesetzlichen Krankenversicherung. Sie sind Teil des Gesundheitssystems und der Sozialversicherung. In der Bundesrepublik Deutschland sind gesetzliche Krankenkassen (d. h. solche, die aufgrund des Sozialgesetzbuches V die Gesetzliche Krankenversicherung sicherstellen) Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. In der Sozialwahl wird ihre jeweilige Vertreterversammlung gewählt, die u. a. den Vorstand der Kasse bestimmt. Die Krankenkassen haben insgesamt 70,3 Millionen Versicherte (Stand: 1. August 2004). Sie führen in getrennter Rechnung als „Pflegekasse bei ...“ auch die gesetzliche Pflegeversicherung für ihre Versicherten durch. Am 1. Januar 2006 existierten in Deutschland 253 gesetzliche Krankenkassen. Man unterscheidet zwischen folgenden Kassenarten:
Die Differenzierung ist historisch gewachsen. Krankenkassen konnten bisher nur innerhalb ihrer Kassenart fusionieren. Seit dem 01. April 2007 ist eine Fusion auch kassenartenübergreifend möglich. Bei Schließung einer Krankenkasse haftet ihr Dachverband. Die Krankenkassen arbeiten bei vielen Vertragsgestaltungen kassenartenübergreifend zusammen. Durch das Gesundheitsreformgesetz 2007 werden den Krankenkassen auch kassenartenübergreifende Fusionen ermöglicht. Um die unterschiedliche Versichertenstruktur (Alter, Geschlecht, Krankheitshäufigkeit und -schwere) der einzelnen Krankenkassen auszugleichen, wurde ab 1994 der Risikostrukturausgleich zwischen den Krankenkassen eingeführt. Eine Krankenkasse regelt selbständig ihren Haushalt. Sie muss aber gesetzgeberische Leistungsvorgaben erfüllen (Pflichtleistungen) und darf in einigen Fällen darüber hinaus gehen (Satzungsleistungen). Ihre Betriebsmittel sollen das 1,5 fache einer Monatsausgabe nicht übersteigen. Durch Beitragssatzanpassungen ist dies entsprechend zu regulieren. Schulden dürfen Krankenkassen nicht machen. Die gesetzlichen Krankenkassen arbeiten nach dem Umlageverfahren, das heißt, sie ziehen diejenigen Beträge als Beiträge ein, die sie aktuell für Ausgaben benötigen. Sie dürfen keine Altersrückstellungen bilden, etwa für das absehbare Problem, dass die Zahl der Erwerbstätigen sinkt und die Zahl der (vergleichsweise geringe Beiträge zahlenden) Rentner weiter steigen wird (Demographie-Faktor). Auch Rücklagen für Mehrausgaben durch medizinischen Fortschritt dürfen nicht gemacht werden. Steigende Beitragssätze sind daher heute schon absehbar. Die Krankenkassen ziehen die Beiträge zur Sozialversicherung (Kranken-, Renten- Arbeitslosen- und Pflegeversicherung, siehe Gesamtsozialversicherungsbeitrag) gesammelt ein und leiten sie an die zuständigen Sozialversicherungsträger weiter. Die Zahl der gesetzlichen Krankenkassen ist in den vergangenen Jahren deutlich rückläufig. 1991 gab es noch mehr als 1.200, am 1. Januar 2006 noch 253 gesetzliche Krankenkassen, davon 199 Betriebskrankenkassen. Die Zahl der gesetzlichen Krankenkassen soll nach Ankündigung der Bundesregierung im Juni 2006 im Rahmen der Gesundheitsreform weiter reduziert werden und von bestimmten Mindestgrössen der Mitgliederzahlen abhängig werden. |
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| Aktualisiert ( Freitag, 25. April 2008 um 12:53 ) |




